Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einer Fahrgemeinschaft
Leitsatz
Nehmen sich Mitglieder einer aus Arbeitskollegen bestehenden Fahrgemeinschaft wöchentlich abwechselnd in ihrem PKW zu gemeinsamen Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte am gleichen Arbeitsort mit, so können sie jeweils nur die Pauschsätze nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG für die Fahrten mit dem eigenen PKW als Werbungskosten geltend machen. Das gilt auch dann, wenn sie für den Jahresschluß eine gegenseitige finanzielle Verrechnung vereinbart und durchgeführt haben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 561 HAAAA-91057
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