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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 31 | Handwerkerleistungen: Steuerermäßigung bei Nutzung der Wohnung eines Angehörigen

Lebt der Steuerpflichtige in einer Wohnung im Dachgeschoss des Hauses einer Angehörigen, so kann er nach einem aktuellen Urteil des FG Sachsen für die von ihm bezahlten Aufwendungen für eine Dachsanierung nicht die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen i. S. des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG in Anspruch nehmen. Das gelte unabhängig davon, ob die Wohnungsüberlassung durch die Angehörige im Rahmen eines Mietverhältnisses oder unentgeltlich erfolgt ist.

Als Letztes haben wir für Sie noch ein anhängiges Verfahren zur steuerlichen Begünstigung von Handwerkerleistungen ausgewählt.

Fraglich ist: Setzt die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für den Abzug von Handwerkerleistungen voraus, dass die Leistungen zugunsten eines Wirtschaftsguts erbracht werden, das im – zumindest wirtschaftlichen – Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder an dem der Steuerpflichtige ein obligatorisches Nutzungsrecht hat?

Im Streitfall lebte der Steuerpflichtige in einer Wohnung im Dachgeschoss des Hauses seiner Mutter. Er beauftragte und bezahlte die Sanierung des Daches. Das Sächsische FG lehnte die begehrte Steuerermäßigung ab. Mit dem Argument: Er könne seine Kosten nicht geltend machen, weil es nicht sein Haus ...

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