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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 27 | Nichtselbständige Tätigkeit: Erstattung der Kosten für polizeiliches Führungszeugnis kein Arbeitslohn

Wenn ein kirchlicher Arbeitgeber Arbeitnehmer im sozialen Bereich beschäftigt und von diesen nach internen Vorgaben zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und sonstige Schutzbefohlenen erweiterte Führungszeugnisse verlangt, wofür Verwaltungsgebühren i. H. von jeweils 13 € entstehen, führen die Erstattungen der entsprechenden Aufwendungen nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht zu Arbeitslohn. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

Zuweilen wundert man sich, mit welchen Fragen sich der Bundesfinanzhof befassen muss. In diese Kategorie gehört der erste schwebende Prozess, den wir heute ausgewählt haben.

Im Streitfall hatte ein kirchlicher Arbeitgeber Mitarbeiter im sozialen Bereich beschäftigt. Er verlangte von diesen nach den internen Vorgaben zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und sonstigen Schutzbefohlenen erweiterte Führungszeugnisse und übernahm die Verwaltungsgebühren i. H. von jeweils 13 €.

Das Finanzamt wollte diesen Betrag allen Ernstes versteuern. Erfreulicherweise hat das FG Münster dabei jedoch nicht mitgespielt. Die Richter aus Westfalen kamen zu dem Ergebnis: Die Erstattung der Verwaltungsgebü...

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