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Vorsteueraufteilung bei teilweise steuerpflichtiger Fremdvermietung
Das , entscheidet zum Umfang der unternehmerischen Verwendung eines teilweise vermieteten Einfamilienhauses im Zusammenhang mit der von der Klägerin nach § 9 UStG ausgeübten Option, grundsätzlich steuerfreie Vermietungsumsätze als steuerpflichtige Umsätze zu behandeln.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Der Vorsteuerabzug ist im Streitfall zum einen nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG ausgeschlossen. Die Klägerin hat hierbei den unternehmerischen Anteil rechtmäßig nach dem Flächenschlüssel ermittelt.
Der Vorsteuerabzug ist zum anderen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen (vorsteuerschädliche Befreiungsvorschrift).
II. Sachverhalt
Die Klägerin war eine Grundstücksgemeinschaft in der Rechtsform einer GbR. Gesellschafter waren Eheleute jeweils zu gleichen Teilen. Die Eheleute waren hierbei Eigentümer eines in 2015 auf einem Grundstück errichteten Einfamilienhauses. Das Einfamilienhaus wurde zum einen von den Gesellschaftern (und ihrer Tochter) für eigene Wohnzwecke genutzt. Zum anderen wurde seit dem ein Teil des Gebäudes an die Gesellschafterin vermietet. Gegenüber dem FA erklärte die Gesellschafterin den Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Aus der gewerblich angemeldeten...