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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 1676/15

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2b; GrEStG § 4 Nr. 1

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung durch Umlegungsverfahrens mit dem Ziel des erstmaligen Grunderwerbs eines interkommunalen Zweckverbands von privaten Eigentümern

Leitsatz

Erwirbt ein aus mehreren Gemeinden bestehenden Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem selbst vorher keine Grundstücke gehörten, durch ein baurechtliches Umlegungsverfahren Grundstücke, ist der Erwerb nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2b GrEStG steuerfrei. Jedenfalls soweit die Grundstücke vor dem Umlegungsverfahren privaten Eigentümern gehörten, ergibt sich eine Steuerbefreiung auch nicht durch eine Zusammenschau (Interpolation) der in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2b GrEStG und § 4 Nr. 1 GrEStG vorgesehenen Steuerbefreiungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbStB 2022 S. 334 Nr. 11
XAAAJ-19195

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 22.10.2020 - 5 K 1676/15

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