Keine Grunderwerbsteuerbefreiung durch Umlegungsverfahrens mit dem
Ziel des erstmaligen Grunderwerbs eines interkommunalen Zweckverbands von
privaten Eigentümern
Leitsatz
Erwirbt ein aus mehreren Gemeinden bestehenden Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem selbst vorher keine Grundstücke
gehörten, durch ein baurechtliches Umlegungsverfahren Grundstücke, ist der Erwerb nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2b GrEStG
steuerfrei. Jedenfalls soweit die Grundstücke vor dem Umlegungsverfahren privaten Eigentümern gehörten, ergibt sich eine Steuerbefreiung
auch nicht durch eine Zusammenschau (Interpolation) der in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2b GrEStG und § 4 Nr. 1 GrEStG vorgesehenen
Steuerbefreiungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ErbStB 2022 S. 334 Nr. 11 XAAAJ-19195
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 22.10.2020 - 5 K 1676/15
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