Kein beA-Pflicht einer prozessbevollmächtigten
Personengesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwälten bei
Klageerhebung durch einen nur als Steuerberater aber nicht als Rechtsanwalt
zugelassenen Gesellschafter
Leitsatz
Eine Klage, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Steuerberater als alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter einer
aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehenden und vom Kläger prozessbevollmächtigten Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
Berufshaftung im Jahr 2022 vor dem Finanzgericht erhebt, ist nicht wegen der Nichtnutzung des besonderen elektronisches Anwaltspostfachs
eines (auch) als Rechtsanwalt zugelassenen Mitgesellschafters unzulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAJ-19189
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
v. 10.05.2022 - 4 K 214/22
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