Keine abkommensrechtliche Minderung der deutschen Einkommensteuer auf
das Gehalt des in Belgien ansässigen Geschäftsführers einer in
Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Im Fall eines abkommensrechtlich in Belgien ansässigen Geschäftsführers einer abkommensrechtlich in Deutschland ansässigen
Kapitalgesellschaft mindert sich die deutsche Einkommensteuer auf eine sowohl unter Art. 16 Abs. 2 DBA-Belgien als auch unter
Art. 15 DBA-Belgien fallende Geschäftsführervergütung schon wegen des in Art. 15 Abs. 4 DBA-Belgien bestimmten Vorrangs des
Art. 16 DBA-Belgien nicht gemäß Art. 23 Nr. 2 DBA-Belgien um 8 %.
Fundstelle(n): OAAAJ-19185
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 01.02.2022 - 2 K 254/17
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