Selbstverbrauch beim Anbau einer Werkhalle an eine Halle gleicher Bauausführung und Größe
Leitsatz
1. Wird an eine Werkhalle in Spannbetonkonstruktion mit flachem Satteldach längsseitig eine weitere Werkhalle gleicher Bauausführung und Größe angebaut, so ist bei einem Überwiegen der auf eine bauliche Verbindung hinwirkenden Maßnahmen eine bauliche Verschachtelung zu einer mehrschiffigen Halle zu bejahen.
2. Für die Frage, ob dem einheitlichen Wirtschaftsgut (mehrschiffige Werkhalle) die Altbau- oder Anbauteile das Gepräge geben, sind bei Fehlen von Besonderheiten die Größen- und Wertverhältnisse maßgebend.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 342 MAAAA-91025
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