Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum landwirtschafltichen Betrieb
Leitsatz
1. Der Strukturwandel einer Gärtnerei vom Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG zum landwirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (i.d.F. bis zum Inkrafttreten des Zweiten Steueränderungsgesetzes 1971) ist keine Entnahme des dem Betrieb dienenden Grund und Bodens aus dem gewerblichen Betriebsvermögen.
2. Bei einem Strukturwandel der bezeichneten Art sind die im Buchansatz für den Grund und Boden enthaltenen stillen Reserven weder unter dem Gesichtspunkt einer Betriebsaufgabe noch aus einem anderen Grund aufzulösen. Die stillen Reserven sind erst bei einem späteren gewinnrealisierenden Vorgang der Besteuerung zuzuführen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 168 PAAAA-91011
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