Online-Nachricht - Freitag, 02.09.2022

Corona | Anpassung des Infektionsschutzgesetzes für den Herbst und Winter (Bundesregierung)

Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium haben sich gemeinsam auf eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verständigt. Damit soll ein sicherer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter geschaffen werden.

Beachten Sie unseren Aktualisierungshinweis am Ende dieser Nachricht.

Die Fortentwicklung des IfSG sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept vor:

  • Danach sollen zwischen und in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten – die Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. In Betrieben gilt zudem weiter die Corona-Arbeitschutzverordnung, zum Beispiel mit Homeoffice-Angebot sowie Masken- und Testregelungen.

  • Die Länder sollen darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen können, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Für den öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen können sie etwa eine Maskenpflicht vorschreiben. Dies gilt auch für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants. Hier soll es jedoch Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

  • Ebenso können die Länder eine Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.

  • Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder einzelne Gebiete auf Basis einer sich verschlechternden Entwicklung eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem oder die sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden. Dazu zählen etwa Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Ausnahmeregelung. Des weiteren kann eine Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen erfolgen.

Hinweis:

Weitere ausführliche Informationen zur Fortentwicklung des IfSG finden Sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesjustizministeriums.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 4.8.2022 (il)

Nachricht aktualisiert am : Die Bundesregierung hat am die Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die Änderungen bedürfen noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Weitere Infos zum Thema hat das Bundesjustizministerium auf seiner Homepage veröffentlicht.

Fundstelle(n):
NWB MAAAJ-18996