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Online-Beitrag vom

Tools zur Schlussabrechnung: Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2)

Wurde die Antragstellung der Überbrückungshilfen I bis IV sowie der November- und Dezemberhilfe durch prüfende Dritte vorgenommen und sind hierzu Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheide für die beantragten Programme ergangen, ist bis zum entsprechend eine Schlussabrechnung einzureichen.

Die Schlussabrechnung erfolgt über das elektronische Antragsportal der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Finanzen ebenfalls durch die prüfenden Dritten.

Übergreifend für alle Überbrückungshilfen sind hierbei die geltenden FAQ zu beachten, in denen die Schlussabrechnungen unter anderem in ein Paket 1 und ein Paket 2 - Überbrückungshilfe III Plus und IV - aufgeteilt wurden.

Mit diesen Excel-Tools können Sie die Schlussabrechnungen Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) bereits optimal vorbereiten und als Grundlage für Ihre Mandantengespräche nutzen.

Die Excel-Tools zu den Schlussabrechnungen von Paket 1 (November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen I bis III) können Sie hier abrufen.

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