Zurechnung und Zeitpunkt der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft beim Organträger im Falle der Organschaft im Sinne des § 7a KStG
Leitsatz
1. Liegt ein Organverhältnis vor, ist dem Organträger das nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Einkommen der Organgesellschaft hinzuzurechnen. Sein eigenes Einkommen ist um die in diesem enthaltenen, von der Organgesellschaft an ihn abgeführten Beträge außerhalb der Bilanz zu kürzen.
2. Die für die Zurechnung und für die Kürzung maßgebenden Zeitpunkte fallen in verschiedene Veranlagungszeiträume, wenn die Geschäftsjahre beider Unternehmen nicht im gleichen Veranlagungszeitraum enden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 126 OAAAA-91007
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