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Bilanzierung | JStG 2022: Tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes künftig bedeutungslos? – Ein Kommentar
Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) sieht in seinem Artikel 4 „Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes []“ unter der Nr. 1 vor, dass § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG aufgehoben wird. Diese Vorschrift regelt für begründete Ausnahmefälle bisher die steuerliche Relevanz einer kürzeren Nutzungsdauer als derjenigen, die sich aus den bekannten AfA-Prozentsätzen von 2 %, 2,5 % oder 3 % ergibt.
Die im Gesetzentwurf enthaltene Begründung beklagt sehr wortreich, der BFH sei Schuld an der geplanten Abschaffung, denn seine Rechtsprechung, wie der Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer erfolgen könne, kehrt „nach Auffassung der Finanzverwaltung die Ausnahme-Betrachtung im § 7 Absatz 4 Satz 1 und 2 EStG in eine Regel-Betrachtung um.“ Hierbei handelt es sich um eine aus Sicht der Praxis falsche und deshalb zu bestreitende Aussage...