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Einkommensteuer | Bauabzugsteuer: Überarbeitetes Schreiben veröffentlicht
Das BMF hat sein Schreiben vom - IV A 5 - S 2272- 1/02, NWB NAAAA-81014 (BStBl 2002 I S. 1399), zur Anwendung der §§ 48 bis 48d EStG überarbeitet (, NWB UAAAJ-18013).
Hintergrund: Nach den §§ 48 bis 48d EStG müssen unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (Leistungsempfänger) im Inland einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vornehmen, wenn keine gültige, vom zuständigen FA des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.
Außerdem besteht für Unternehmen des Baugewerbes, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben, jeweils eine zentrale örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Bu...