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BFH Urteil v. - VI R 116/72 BStBl 1974 II S. 680

Gesetze: EStG §§ 19 Abs. 3, 34 Abs. 3

Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG auf kapitalisierte Versorgungsbezüge

Leitsatz

Wird der Anspruch auf ein laufendes Ruhegehalt nach Eintritt des Versorgungsfalles aus wirtschaftlich vernünftigen Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, kapitalisiert, so ist § 34 Abs. 3 EStG anzuwenden. Die Abfindungssumme kann auf die dem Jahr der Abfindung folgenden Veranlagungszeiträume verteilt werden. Dabei ist der Versorgungsfreibetrag des § 19 Abs. 3 EStG nur für das Jahr des Zuflusses zu gewähren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 680
WAAAA-90991

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 23.07.1974 - VI R 116/72

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