Die Kostenbeteiligung an einer iPad-Versicherung stellt jedenfalls dann keinen Beitrag für eine von einem Minderjährigen abgeschlossene private Versicherung im Sinne des § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V dar, wenn der von der Schule von den Schülern für die Überlassung der iPads verlangte Geldbetrag nicht deckungsgleich mit dem Versicherungsbeitrag ist und die Versicherung von der Schulleitung und nicht von den Schülern, vertreten durch ihre Eltern, abgeschlossen worden ist. Eine Versicherungspauschale von 30 € monatlich ist aufgrund dessen vom Einkommen der minderjährigen Schüler nicht abzusetzen.
Fundstelle(n): WAAAJ-18796
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.02.2022 - L 3 AS 1023/21
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