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BÜRO Nr. 9 vom Seite 19

Video-Tutorial: Alles was man zur Planmäßigen Abschreibung wissen muss

Jasmin Bönke

Auch im neuen Ausbildungsjahr bringen wir wieder regelmäßig Lernvideos von Azubis für Azubis. Unsere Autorin, Jasmin Bönke, hat im Juli erfolgreich die Ausbildung beendet. Dadurch weiß sie genau, an welchen Stellen es hakt und bei welchen Themen noch Nachholbedarf besteht. Für ihre Prüfungsvorbereitung hat sie sich viele Themen selbst erarbeitet und mit verschiedenen Medien vertieft. Diese Unterlagen stellt sie nun ihren Azubi-Kolleginnen und -Kollegen zur Verfügung.

Planmäßige Abschreibung

Die planmäßige Abschreibung bedeutet kurz gesagt: Wertminderungen des Anlagevermögens. Typische Beispiele sind: Die Abnutzungen, die an Einrichtungsgegenständen, Gebäuden oder Werkzeugen auftreten. Aber auch immaterielle Betriebsmittel wie Patente oder Nutzungsrechte können betroffen sein.

Die Berechnungen laufen unterschiedlich ab. Wenn ein Gegenstand über einen bestimmten Zeitraum komplett abgeschrieben ist, aber noch weiter genutzt wird, dann wird der Gegenstand meistens so lange mit 1 € in den Büchern geführt, damit man den Besitz der Sache nicht aus den Augen verliert.

Der Sinn hinter der Abschreibung ist: Jährlich Steuern sparen und dadurch Rücklagen schaffen, um ...