StuB Nr. 15 vom Seite 3

Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1 – Checklisten mit Berechnung

Die von den Steuerberatern eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfen I bis III sowie auf November- und Dezemberhilfen (sog. Paket I) und auf Überbrückungshilfen III Plus und IV (sog. Paket II) mussten häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten gestellt und von den Behörden bewilligt werden. Für das Paket 1 ist daher bis zum eine Schlussabrechnung über das elektronische Antragsportal der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz einzureichen, wenn die Antragstellung durch prüfende Dritte vorgenommen wurde und Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheide für die beantragten Programme ergangen sind. Mit der Schlussabrechnung wird die Antragsberechtigung für jedes Förderprogramm erneut geprüft und anhand der tatsächlich realisierten Umsatzeinbrüche und der tatsächlich entstandenen förderfähigen Fixkosten die endgültige Höhe der Förderung ermittelt und die Nachzahlung bzw. Rückforderung berechnet.

Für die Vorbereitung und Berechnung der Schlussabrechnung stehen Ihnen in der NWB Datenbank kostenlose Checklisten mit Berechnung zur Verfügung, welche Ihnen darüber hinaus die optimale Grundlage für Ihre Mandantengespräche bieten.

Excel-Tools für die Schlussabrechnung

In der Arbeitshilfe ( NWB HAAAI-62722) sind für die November- und Dezemberhilfe 2020 sowie die Corona-Überbrückungshilfe I bis III jeweils einzelne Excel-Tools verfügbar. Diese berücksichtigen alle die FAQs des BMF zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen mit Stand vom , darüber hinaus fließen in die Berechnungsgrundlagen auch die FAQs des jeweiligen Hilfsprogramms ein.

Mithilfe des Berechnungsprogramms können Sie die sich auf Basis der Fixkosten und des maßgebenden Erstattungssatzes ergebende Förderung berechnen. Insbesondere wird dabei ausgewiesen, welche Abzugsbeträge – z. B. anzurechnende Leistungen aus anderen Programmen – zu berücksichtigen sind.

Hierfür können Sie die Mandantendaten in den einzelnen thematisch strukturierten Arbeitsblättern erfassen. In einem ersten Schritt werden die Antragsvoraussetzungen im Hinblick auf die Umsatzrückgänge geprüft. Besonderheiten hierbei:

  • Für die Überbrückungshilfe III wird für kleine bzw. Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe ein direkter Vergleich erstellt, ob hier die monatlichen Durchschnittswerte des Jahres 2019 berücksichtigt werden sollten.

  • Für die November- und Dezemberhilfe wird in einem assistierten Verfahren unter Berücksichtigung des Gründungsdatums, einer Solo-Selbständigkeit und Außer-Haus-Umsätzen die maßgebliche Bemessungsgrundlage für den Rückgang des Umsatzes identifiziert.

Bei den Überbrückungshilfen I bis III ist es notwendig, die förderfähigen Fixkosten zu ermitteln. Diese können Sie in den Arbeitshilfen entsprechend der seitens der FAQs bzw. des digitalen Portals vorgebebenen Struktur erfassen. Hiermit können Sie effektiv und zeitsparend die nötigen Eingaben vorbereiten. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, die maßgeblichen Ist-Kosten den angegebenen Kosten bei der Antragstellung direkt gegenüberzustellen, um Ihren Mandanten mögliche Abweichungen aufzuzeigen.

Hinweis: Die Excel-Tools für die Schlussabrechnung bauen direkt auf den bereits in der NWB Datenbank verfügbaren Antrags-Checklisten ( NWB JAAAH-45334) auf: Damit ist gewährleistet, dass Sie sich schnell und einfach in den Excel-Tools zurechtfinden und die Übertragung und Erfassung der relevanten Daten möglichst nahtlos gelingt.

Fundstelle(n):
StuB 15/2022 Seite 3
HAAAJ-18762