Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk
Mit der Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des Patentanspruchs 1 des u.a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 307 938, das auf die PCT-Anmeldung PCT/EP2008/068188 (veröffentlicht als WO 2009/156010 A1; Anlage KWY8) zurückgeht, am 22. Dezember 2008 unter Inanspruchnahme der Priorität der belgischen Patentanmeldung 200800354 vom 26. Juni 2008 angemeldet und dessen Erteilung am 16. Oktober 2013 veröffentlicht worden ist. Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des im Patentregister des Deutschen Patent- und Markenamts unter dem Aktenzeichen 60 2008 028 203 geführten Streitpatents mit der Bezeichnung „Flusssteuersystem“. Nach einem Einspruchsbeschwerdeverfahren vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts ist die beschränkt aufrechterhaltene Fassung des Streitpatents am 23. September 2020 als B2-Patentschrift (Anlage KWY4) veröffentlicht worden.
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