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BFH Urteil v. - VI R 47/71 BStBl 1974 II S. 490

Gesetze: Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung vom (BGBl I 1967, 202) Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung vom (BGBl I 1967Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung vom (BGBl I 1967, 202) 202) § 11EStG 1967 § 3 Nr. 10EStG 1967 § 19 Abs. 3

Übergangsgebührnisse der Soldaten auf Zeit

Leitsatz

Übergangsgebührnisse der Soldaten auf Zeit nach § 11 des Soldatenversorgungsgesetzes sind nicht nach § 3 Nr. 10 EStG steuerfrei. Sie sind auch keine Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 3 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 490
ZAAAA-90964

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 01.03.1974 - VI R 47/71

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