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Steuerrecht | BFH urteilt zum Betriebsstättenbegriff des neuen Reisekostenrechts
Der BFH hat sich in einer Entscheidung (soweit ersichtlich) erstmals zum Betriebsstättenbegriff bei Gewinneinkünftebeziehern unter Geltung des neuen Reisekostenrechts geäußert. Interessant ist dabei insbesondere, wozu der BFH gerade keine Stellung beziehen wollte.
Der [i]Sachverhalt Kläger betrieb, ohne Mitarbeiter zu beschäftigen, im Ort R ein Abbruch- und Reinigungsunternehmen als Einzelunternehmen. Bei der Geschäftsadresse handelte es sich um den Betrieb seines Vaters. Gewohnt hat er ebenfalls in R, allerdings unter einer anderen Anschrift. Bei seiner einzigen Kundin im Ort E führt der Kläger Arbeiten aus.
Da ein relevanter Teil der Fahrten von der Wohnung mit dem betrieblichen Pkw durchgeführt wurde, musste entschieden werden, ob in E, also bei der Kundin, eine Betriebsstätte ...