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BFH Urteil v. - IV R 93/70 BStBl 1974 II S. 240

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 1

Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücksteils für eigene Wohnzwecke nicht ohne weiteres eine Entnahme

Leitsatz

Wird ein bisher gewerblich genutzter und als Betriebsvermögen behandelter Teil eines Grundstücks nur noch zum Teil gewerblich genutzt, so wird der Rest nur bei Vorliegen einer eindeutigen Entnahmehandlung zum Privatvermögen. Eine solche eindeutige Handlung liegt nicht vor, wenn der Grundstücksteil zwar eigenen Wohnzwecken zugeführt wird, aber Umstände vorliegen, die zweifelhaft erscheinen lassen, daß der Grundstücksteil auf Dauer Wohnzwecken dienen soll.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 240
KAAAA-90930

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 17.01.1974 - IV R 93/70

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