Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine OHG
Leitsatz
1. Entspricht das (Wohnsitz-)Finanzamt dem Antrag des Steuerpflichtigen auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen wegen Einbringung seines Betriebes in eine OHG, so liegt darin auch dann nicht die Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs, wenn das Wohnsitzfinanzamt zugleich das für die neugegründete OHG zuständige Betriebsfinanzamt ist.
2. Daß die für die Umstellung des Wirtschaftsjahres angeführten wirtschaftlichen Gründe die Umstellung als betriebsnotwendig ausweisen, ist nicht erforderlich.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 238 NAAAA-90929
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