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BMF 08.07.1991 IV C 4 - S 2149 - 14/91

Einkommensteuer; | Wert der Arbeitsleistung von Nebenerwerbslandwirten bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG

Nach dem (BStBl 1990 II 973) kann der Wert für die körperliche Mitarbeit eines ganztägig außerhalb seines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs beschäftigten Betriebsinhabers nicht mit dem Erfahrungswert von 0,2 Vollarbeitskraft - VAK - (Abschn.130a Abs.3 Satz 7 EStG) angesetzt werden, wenn die Betriebsgröße außerhalb durchschnittlicher Verhältnisse liegt. Nach dem ist die Vereinfachungsregelung des Abschn.130a Abs.3 Satz 7 EStR daher unter Berücksichtigung der Betriebsgröße des Nebenerwerbsbetriebs und der durchschnittlichen Arbeitsleistung des Betriebsinhabers wie folgt anzuwenden: Der Ansatz von 0,2 VAK für die körperliche Mitarbeit des Betriebsinhabers mit steuerlich anzuerkennender außerlandwirtschaftlicher Ganztagstätigkeit (Nebenerwerb) kommt nur bei Betr...

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