Frage der verdeckten Gewinnausschüttung bei nachträglicher Gehaltszahlung an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Leitsatz
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nicht vor, wenn dem Geschäftsführer einer GmbH, der zusammen mit seiner Ehefrau zu mehr als 50 v. H. an der Gesellschaft beteiligt ist, nachträglich Teile des Gehalts ausgezahlt werden, die auf einer im voraus abgeschlossenen, eindeutigen und hinsichtlich der Höhe des Gehalts angemessenen Vereinbarung beruhen, sofern das Gehalt nur wegen finanzieller Schwierigkeiten der GmbH an den Fälligkeitszeitpunkten nicht in voller Höhe ausgezahlt worden ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 179 UAAAA-90918
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