IWB Nr. 14 vom Seite 1

Leistungsnachweise

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Bevor [i]Ferien und Noteninflationganz Deutschland in die Sommerferien gestartet ist – nicht ohne kleinere Probleme und größere Abenteuer bei einigen Verkehrsmitteln –, bekamen die Schüler in allen Bundesländern die Zeugnisse. Über deren individuelles Unrecht oder Glück möchte ich mich hier nicht auslassen. Aber es fällt auf, in der Tendenz werden die Zeugnisse immer besser. So rückt der Abiturdurchschnitt nah an die Marke von 2,0 heran. Etwa jeder dritte Abiturient macht ein Einser-Abitur (die Damen noch häufiger als die Herren). So schön kann Inflation sein!

[i]Steueraufkommen in Deutschland steigt mächtigDie Leistungsnachweise für andere Bereiche der Gesellschaft zeigen auch Erstaunliches: So ist das eingehobene Steuervolumen im Juli gegenüber dem Juli 2021 um 26,3 % gestiegen. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wuchs das Steueraufkommen um 17,5 % auf fast 408 Mrd. Euro. Naturgemäß hatte die Mehrwertsteuer bei einer Inflationsrate von über 8 % daran ihren Anteil. Doch auch die Lohn- und Körperschaftsteuer sind mit 10,6 % bzw. 29,3 % im Plus. Die Finanzverwaltung funktioniert also im Gleichlauf mit der post-coronalen Wirtschaft noch wie geschmiert (no pun intended).

[i]Die Produktionskosten steigen auchDie Inflation müssen Berater und Steuerabteilungen spätestens jetzt auch bei der Verrechnungspreisplanung berücksichtigen, wie Ruhmer/Weidlich ab zeigen. Naturgemäß sind Branchen und Unternehmensbereiche sehr unterschiedlich davon betroffen. Jahresendanpassungen werden dennoch oft unvermeidlich sein und es trifft sich gut, dass dies für die deutsche Finanzverwaltung inzwischen weniger aversiv ist.

[i]Streit um Konzernfinanzierung kehrt nach 18 Jahren zum Ausgangsgericht zurückAuch die Mühlen der Justiz mahlen... nun ja, und trefflich fein. Die erste im Mai 2019 veröffentlichte Entscheidung des BFH (I R 73/16) vom Februar desselben Jahres zur „Sperrwirkung“ schlug mächtige Wellen. Um im Bild zu bleiben war dieses Judiz das Flaggschiff, in dessen Linie weitere Urteile des Ersten Senats folgten. Der BFH nahm darin eine Neubewertung der eigenen Position vor. Unter dem Strich war das sehr gründlich begründete Urteil für die Finanzverwaltung eine bessere Nachricht als für die Steuerpflichtigen. Entsprechend lebhaft war die Kritik aus der Beraterschaft. Die Sache ging zum Bundesverfassungsgericht und kam mit neuem Aktenzeichen erst zum BFH zurück (I R 15/21) und wird nun auch das FG Düsseldorf erneut beschäftigen. Der streitige Sachverhalt liegt in den Jahren ab 2004. Darum ist zu hoffen, dass sich der Kreis nun wirklich schließt. Denn es sind noch immer Fragen in diesem Bereich der Konzernfinanzierung offen, wie Saliger/Staats ab zeigen.

[i]Addition von Zeiträumen bei mehrfachen Zu- und WegzügenDer Gesetzgeber soll in der Leistungsschau dieser IWB nicht fehlen. Darum nimmt sich Kraft ab der zeitraumbezogenen Probleme der reformierten Wegzugsbesteuerung an. Dabei haben Zusammenrechnungen die Gestaltung und Prüfung im Gegensatz zum gesetzgeberischen Willen teilweise noch komplizierter gemacht. Das „Zeugnis“ des Autors für die Legislative fällt also nicht cum laude aus.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 14 / 2022 Seite 1
NWB KAAAJ-18077