Lohnsteuer | Durchschnittliche Steuerbelastung für Arbeitnehmer bei der Energiepreispauschale (Bundestag)
Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, wie hoch die durchschnittliche Steuerbelastung für Arbeitnehmer bei der Energiepreispauschale sein wird und wie hoch die voraussichtlichen Steuereinnahmen durch die Energiepreispauschale sein werden.
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom :
Die Belastung der an Arbeitnehmer ausgezahlten Energiepreispauschale mit Lohn- bzw. Einkommensteuer ist abhängig von deren persönlichen Verhältnissen (insbesondere: Höhe des Jahresbruttolohns, Steuerklasse, Einzel-/Zusammenveranlagung, weitere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) und kann dementsprechend grundsätzlich – je nach persönlichem Grenzsteuersatz - zwischen 0 % = Abzugsbetrag 0 Euro und 47,475 % im Reichensteuersatz (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. zuzüglich Kirchensteuer) = Abzugsbetrag 142,42 Euro betragen.
Das Statistische Bundesamt gibt den durchschnittlichen Bruttojahresverdienst für Vollzeit-beschäftigte (ohne Auszubildende) für 2021 mit 54.304 Euro an. Unterstellt man keine weiteren Abzugsbeträge, ergäbe sich in diesem Durchschnitts-Fall ein Abzugsbetrag von 107 Euro auf die Energiepreispauschale.
Nach Schätzung der Bundesregierung stehen den erwarteten Auszahlungen der Energiepreispauschale von insgesamt rund 13,8 Mrd. Euro aus dem Lohn- und Einkommensteueraufkommen rund 3,4 Mrd. Euro Mehreinnahmen bei Lohnsteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag gegenüber, so dass sich im Saldo Steuermindereinnahmen von rund 10,4 Mrd. Euro ergeben. Diese verteilen sich mit jeweils rd. 4,4 Mrd. Euro auf Bund und Länder sowie rd. 1,6 Mrd. Euro auf die Kommunen.
Quelle: BT-Drucks. 20/2692, S. 14, Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel auf die Frage des Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE.)
Fundstelle(n):
NWB SAAAJ-18018