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Einkommensteuer | Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren (BFH)
Werden Grundstücke des Privat- und
des Betriebsvermögens in das Umlegungsverfahren eingeworfen, sind die
zugeteilten Surrogationsgrundstücke, wenn diese den eingeworfenen Grundstücken
nicht individuell zugeordnet werden können, entsprechend dem Flächen- oder
Wertverhältnis dem Privat- und Betriebsvermögen zuzuordnen. Insoweit wird der
Einheitlichkeitsgrundsatz ausnahmsweise durchbrochen (Fortentwicklung des
,
BStBl 2010 II S. 270:
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Besteuerung teils außerhalb und teils innerhalb der Spekulationsfrist vorgenommener Grundstücksveräußerungen nach einem Umlegungsverfahren. Streitig ist, ob die aus einer baurechtlichen Umlegung ehe...