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Einkommensteuer | Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren (BFH)
Werden Grundstücke des Privat- und des Betriebsvermögens in das Umlegungsverfahren eingeworfen, sind die zugeteilten Surrogationsgrundstücke, wenn diese den eingeworfenen Grundstücken nicht individuell zugeordnet werden können, entsprechend dem Flächen- oder Wertverhältnis dem Privat- und Betriebsvermögen zuzuordnen. Insoweit wird der Einheitlichkeitsgrundsatz ausnahmsweise durchbrochen (Fortentwicklung des , BStBl 2010 II S. 270: ; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Besteuerung teils außerhalb und teils innerhalb der Spekulationsfrist vorgenommener Grundstücksveräußerungen nach einem Umlegungsverfahren. Streitig ist, ob die aus einer baurechtlichen Umlegung ehe...