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Einkommensteuer | Wohnriester - Tilgung eines Darlehens i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (BFH)
Weder reine Zinszahlungen noch Sparleistungen sind als "Tilgung eines Darlehens" i.S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzusehen (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und geförderte Kapital unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwenden, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3.000 € beträgt.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens" des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Das FG der ersten Instanz () vertrat die Auffassung, dass der Begriff der Tilgung sowohl die planmäßige wie auch die außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden bezeichne die sich aus einem