Übernahme von Anteilen an einer Unterstützungskassen-GmbH keine Zuwendung im Sinne des Zuwendungsgesetzes; zur Teilwertabschreibung auf Anteile an einer Unterstützungskasse
Leitsatz
1. Die Übernahme von Stammeinlagen auf das Stammkapital einer Unterstützungskasse in der Rechtsform der GmbH ist keine Zuwendung im Sinne des Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag vom - ZuwG -(BGBl I 1952 S. 206, BStBl I 1952, 227).
2. Eine Abschreibung der Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert kann alsbald nach Übernahme der Stammeinlagen auf das Stammkapital einer Unterstützungskasse in der Rechtsform der GmbH nicht vorgenommen werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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