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FG Hamburg 05.04.1991 I 181/88

Einkommensteuer; | Abgrenzung Sanierungsgewinn/Veräußerungsgewinn (§§ 3, 16 EStG)

Die Ausführungen des lassen sich wie folgt zusammenfassen: (1) Es liegt kein steuerfreier Sanierungsgewinn, sondern ein tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn vor, wenn der Gewinn nicht auf einem Schulderlaß, sondern auf der Gegenleistung für die Übernahme eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto und stillen Reserven durch einen anderen Mitunternehmer beruht. (2) Eine Sanierung durch Schulderlaß liegt nicht vor, soweit der Gewinn entstanden ist aus der Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen der Unternehmens(anteils)übertragung oder aus überhöhten Gegenleistungen oder aus sonstigen Vermögensmehrungen. (3) Forderungen und Schulden innerhalb der Mitunternehmerschaft können für die Frage des Sanierungs-Schulderlasses nicht berücksichtigt...

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