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Checkliste: Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1 – Checklisten mit Berechnung
November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I, II und III
Wurde die Antragstellung der Überbrückungshilfen I bis IV sowie der November- und Dezemberhilfe durch prüfende Dritte vorgenommen und sind hierzu Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheide für die beantragten Programme ergangen, ist bis zum entsprechend eine Schlussabrechnung einzureichen. Die Schlussabrechnung erfolgt über das elektronische Antragsportal des Bundes ebenfalls durch die prüfenden Dritten.
Mit diesen Excel-Tools können Sie die Schlussabrechnungen optimal vorbereiten, berechnen und als Grundlage für Ihre Mandantengespräche nutzen. Die sich auf Basis der Fixkosten und des maßgeblichen Erstattungssatzes ergebende Förderung wird in den Tools übersichtlich dargestellt und Schritt für Schritt hergeleitet.
Besonderheiten hierbei:
Für die Überbrückungshilfe III wird für kleine bzw. Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe ein direkter Vergleich erstellt, ob hier die monatlichen Durchschnittswerte des Jahres 2019 berücksichtigt werden sollten.
Für die November- und Dezemberhilfe wird in einem assistierten Verfahren unter Berücksichtigung des Gründungsdatums, einer Solo-Selbständig...