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NWB BB 8/2022 S. 225

IT-Sicherheit: IT-Sicherheitskennzeichen können beantragt werden

Mit dem freiwilligen IT-Sicherheitskennzeichen haben Hersteller und Anbieter die Möglichkeit, das Versprechen in die IT-Sicherheit ihrer Produkte gegenüber Kunden sichtbar zu machen. Seit Mai 2022 ist eine Antragstellung für Hersteller von der Verbraucher-IT aus dem Bereich IoT (Internet der Dinge) möglich.

Das Sicherheitskennzeichen wird auf der Grundlage des § 9c BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) erteilt. Hersteller und Produzenten können das Kennzeichen ab sofort beantragen. Auf der Seite vom BSI unter https://go.nwb.de/g2pee wird interessierten Unternehmen Schritt für Schritt gezeigt, wie sie vorgehen müssen, wenn sie das Kennzeichen erhalten möchten.

Das IT-Sicherheitskennzeichen ist ein freiwilliges Label für IT-Produkte. Es bie...

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