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NWB-BB Nr. 8 vom Seite 226

Fokus: Krankheitsvertretung – Befristung eines Arbeitsvertrages

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Das LArbG Erfurt hatte darüber zu entscheiden, wann ein geeigneter Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrages für eine krankheitsbedingte Vertretung vorliegt. Der geeignete Sachgrund solle dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen durfte, dass mit einer Rückkehr zu rechnen ist. Nur dann, wenn damit nicht zu rechnen ist oder wenn ernstliche Zweifel an einer Rückkehr bestehen, sei eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. LArbG Erfurt, Urteil v.  - 6 Ca 1834/21).

Sachverhalt

Dem Rechtsstreit lag die Frage zugrunde, ob die Befristung des Arbeitsvertrages der Klägerin rechtmäßig war und damit, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Zunächst wurde die Klägerin nach § 14 Abs. 1 TzBfG mit einem Arbeitsvertrag vom „als Vertretungskraft für die im Krankenstand befindliche Beschäftigte Frau J.“ zum eingestellt. Anschließend wurde der Klägerin im Oktober 2021 mitgeteilt, dass Frau J. ihre Arbeit ab dem wieder aufnehmen werde und deshalb die auflösende Bedingung des befristeten Arbeitsvertrages greife. Das Arbeitsverhältnis solle demnach zwei Wochen nach Zugang des Schreibens zum enden.

Krebserkrankung der Arbe...

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