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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 11 AS 18/22 B

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB II; § 134 BGB; § 6 Abs 1 WoSchutzG ND

Leitsatz

Leitsatz:

1. Es besteht kein Anspruch auf Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs 1 SGB II, wenn der Mietvertrag für die Unterkunft wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz nach § 134 BGB nichtig ist und dies dem Hilfesuchenden bekannt ist oder bekannt sein muss (vgl -).

2. § 6 Abs 1 Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz - NWoSchG - (Überbelegungsverbot für Wohnraum und für Unterkünfte für Beschäftigte) ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 134 BGB.

Fundstelle(n):
TAAAJ-17773

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 01.04.2022 - L 11 AS 18/22 B

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