Zur Zusammenrechnung mehrerer bei einer Bank unterhaltener Konten (z. B. Kontokorrentkonto und Trattenkonto) für die Ermittlung von Dauerschulden
Leitsatz
Gewährt ein und dieselbe Bank einem Gewerbetreibenden sowohl einen Kontokorrentkredit als auch einen Wechselkredit, so sind beide Kreditgeschäfte bei der Beurteilung, ob Dauerschulden vorliegen, dann als Einheit anzusehen, wenn die Gewährung des Wechselkredites jeweils zur Minderung der Kontokorrentverbindlichkeit geführt hat und die Wechselverbindlichkeit wiederum aus Mitteln des Kontokorrentkredits abgedeckt wurde.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 670 FAAAA-90881