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Steuerrecht | Kein Anspruch auf Akteneinsicht nach DSGVO
Aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergibt sich im Verwaltungsverfahren kein Anspruch auf Überlassung einer Kopie sämtlicher den Steuerpflichtigen betreffenden Steuerakten.
Der Kläger war in das Visier der Steuerfahndung geraten und saß in Untersuchungshaft. Er beantragte beim Finanzamt Auskunft über die ihn betreffenden verarbeiteten Daten und eine Kopie sämtlicher ihn betreffenden Steuerakten.
Nach Auffassung des FG unterfallen die Steuerakten nicht dem Anwendungsbereich der DSGVO, so dass ein Anspruch nach Art. 15 DSGVO scheitert. Zudem hat der Kläger nicht dargelegt, welche Daten ihm vorenthalten worden sein sollen.