Neue EuGH-Entscheidungen
Zwei neue EuGH-Entscheidungen stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe vor, beide hat Ralf Walkenhorst für Sie bearbeitet:
Kann ein nicht ausgeübter Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug im Rahmen einer Berichtigung vorgenommen werden? Mit dieser Frage aus einem niederländischen Verfahren beschäftigt sich die Entscheidung "X" . Der EuGH judizierte, dass der Berichtigungsmechanismus dann keine Anwendung findet, wenn ein Unternehmer es versäumt hat, das Recht auf Vorsteuerabzug auszuüben, und er dieses wegen des Ablaufs der Ausschlussfrist verloren hat. Einer Berücksichtigung steht der Grundsatz der Rechtssicherheit entgegen.
In der Entscheidung "B" aus dem polnischen Steuerrecht () ging es um die unzutreffende Beurteilung eines Reihengeschäfts. Im Urteilsfall verwendeten der erste Lieferer und der erste Abnehmer eine polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der letzte Abnehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaates. Während die Beteiligten davon ausgingen, dass die zweite Lieferung die bewegte und damit die innergemeinschaftliche Lieferung war, kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass die erste Lieferung die warenbewegte Lieferung darstellte. Die Entscheidung hat auch für Deutschland Konsequenzen.
Mit herzlichen Grüßen,
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 15 / 2022 Seite 1
NWB BAAAJ-17659