Schutz von Hinweisgebern | Nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren u.a. gegen Deutschland (Kommission)
Die Europäische Kommission hat
beschlossen, den nächsten Schritt in den Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland (INFR(2022)0052) und 14 weitere Mitgliedstaaten
einzuleiten und mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, weil die
Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das
Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937) nicht vollständig in nationales
Recht umgesetzt haben.
Hierzu führt die EU-Kommission weiter aus:
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum umsetzen. Im Januar 2022 hatte die Kommission Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedstaaten wegen nicht fristgerechter Umsetzung und Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen an die Kommission gerichtet.
15 Mitgliedstaaten haben noch immer keine Umsetzungsmaßnahmen erlassen und haben nun zwei Monate Zeit, um auf die mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Kommission zu antworten.
Ohne zufriedenstellende Antworten kann die Kommission die betreffenden Mitgliedstaaten beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.
Quelle: EU-Kommission online, Meldung v. 15.7.2022 (il)
Fundstelle(n):
ZAAAJ-17612