Lohnsteuer | Muster der geänderten Lohnsteuer-Anmeldung 2022 (BMF)
 Das BMF hat das Vordruckmuster der
		Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022 bekannt
		gemacht (BMF, Bekanntmachung v.
		 - IV C
		5 - S 2533/19/10026 :002).
Das BMF hat das Vordruckmuster der
		Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022 bekannt
		gemacht (BMF, Bekanntmachung v.
		 - IV C
		5 - S 2533/19/10026 :002).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
- Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 v. (BGBl I S. 749) wird eine neue Kennzahl 35 für die Energiepreispauschale aufgenommen. 
- Hierbei ist zu beachten, dass diese Kennzahl nur in den Lohnsteuer-Anmeldungszeiträumen August 2022, 3. Quartal 2022 und in der Jahresanmeldung 2022 gilt. 
- Der Wert in der Kennzahl 35 ist immer ohne Minuszeichen anzugeben. 
- Bei einer nachträglichen Änderung der Energiepreispauschale ist die entsprechende Lohnsteuer-Anmeldung (August 2022, 3. Quartal 2022 oder in der Jahresanmeldung 2022) zu korrigieren. 
Das Muster der geänderten Lohnsteuer-Anmeldung 2022 finden Sie auf der Homepage des BMF.
Die Ausführungen zur Gestaltung der Vordrucke in der Bekanntmachung vom gelten weiter.
Zur neuen Energiepreispauschale s. auch Seifert, Die neue Energiepreispauschale - Eine weitere Herausforderung für die Praxis, sowie Weber, Einführung einer Energiepreispauschale für das Kalenderjahr 2022 - Hinweise zur Umsetzung der Einmalzahlung unter Berücksichtigung der FAQ, .
Quelle: BMF, Bekanntmachung v. 18.7.2022 - IV C 5 - S 2533/19/10026 :002; NWB
Fundstelle(n):
  JAAAJ-17597