Lohnsteuer | Muster der geänderten Lohnsteuer-Anmeldung 2022 (BMF)
Das BMF hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022 bekannt gemacht (BMF, Bekanntmachung v. - IV C 5 - S 2533/19/10026 :002).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 v. (BGBl I S. 749) wird eine neue Kennzahl 35 für die Energiepreispauschale aufgenommen.
Hierbei ist zu beachten, dass diese Kennzahl nur in den Lohnsteuer-Anmeldungszeiträumen August 2022, 3. Quartal 2022 und in der Jahresanmeldung 2022 gilt.
Der Wert in der Kennzahl 35 ist immer ohne Minuszeichen anzugeben.
Bei einer nachträglichen Änderung der Energiepreispauschale ist die entsprechende Lohnsteuer-Anmeldung (August 2022, 3. Quartal 2022 oder in der Jahresanmeldung 2022) zu korrigieren.
Das Muster der geänderten Lohnsteuer-Anmeldung 2022 finden Sie auf der Homepage des BMF.
Die Ausführungen zur Gestaltung der Vordrucke in der Bekanntmachung vom gelten weiter.
Zur neuen Energiepreispauschale s. auch Seifert, Die neue Energiepreispauschale - Eine weitere Herausforderung für die Praxis, sowie Weber, Einführung einer Energiepreispauschale für das Kalenderjahr 2022 - Hinweise zur Umsetzung der Einmalzahlung unter Berücksichtigung der FAQ, .
Quelle: BMF, Bekanntmachung v. 18.7.2022 - IV C 5 - S 2533/19/10026 :002; NWB
Fundstelle(n):
JAAAJ-17597