Online-Nachricht - Montag, 18.07.2022

Lohnsteuer | Muster der geänderten Lohnsteuer-Anmeldung 2022 (BMF)

Das BMF hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab August 2022 bekannt gemacht (BMF, Bekanntmachung v. - IV C 5 - S 2533/19/10026 :002).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 v. (BGBl I S. 749) wird eine neue Kennzahl 35 für die Energiepreispauschale aufgenommen.

  • Hierbei ist zu beachten, dass diese Kennzahl nur in den Lohnsteuer-Anmeldungszeiträumen August 2022, 3. Quartal 2022 und in der Jahresanmeldung 2022 gilt.

  • Der Wert in der Kennzahl 35 ist immer ohne Minuszeichen anzugeben.

  • Bei einer nachträglichen Änderung der Energiepreispauschale ist die entsprechende Lohnsteuer-Anmeldung (August 2022, 3. Quartal 2022 oder in der Jahresanmeldung 2022) zu korrigieren.

Hinweise:

Das Muster der geänderten Lohnsteuer-Anmeldung 2022 finden Sie auf der Homepage des BMF.

Die Ausführungen zur Gestaltung der Vordrucke in der Bekanntmachung vom gelten weiter.

Zur neuen Energiepreispauschale s. auch Seifert, Die neue Energiepreispauschale - Eine weitere Herausforderung für die Praxis, sowie Weber, Einführung einer Energiepreispauschale für das Kalenderjahr 2022 - Hinweise zur Umsetzung der Einmalzahlung unter Berücksichtigung der FAQ, .

Quelle: BMF, Bekanntmachung v. 18.7.2022 - IV C 5 - S 2533/19/10026 :002; NWB

Fundstelle(n):
JAAAJ-17597