1. Der Wegfall
der Wirkung einer Meldung als Arbeitsuchender i.S. des § 32 Abs.
4 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt nicht die wirksame Bekanntgabe einer Einstellungsverfügung
voraus.
2. Fehlt es an einer wirksam
bekanntgegebenen Einstellungsverfügung, hängt der Fortbestand der
Meldung als Arbeitsuchender davon ab, ob das arbeitsuchende Kind
eine Pflichtverletzung begangen hat, welche die Arbeitsagentur zur
Einstellung der Vermittlung berechtigt.
3. Die Verletzung der vom Arbeitsuchenden
zu beachtenden allgemeinen Meldepflicht berechtigt nicht ohne Weiteres
zur Einstellung der Vermittlung.
Fundstelle(n): DAAAJ-17573
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Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 16.05.2022 - 2 K 2067/20