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Berichtigung bei Versäumung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs
; X
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob ein nicht ausgeübter Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug im Rahmen einer Berichtigung vorgenommen werden kann (; X).
I. Leitsatz
Die Art. 184 und 185 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie es nicht untersagen, einem Steuerpflichtigen, der es versäumt hat, vor Ablauf der vom nationalen Recht vorgesehenen Ausschlussfrist das Recht auf Abzug der Vorsteuer für den Erwerb eines Gegenstands oder einer Dienstleistung auszuüben, die Möglichkeit zu verwehren, diesen Abzug später bei der ersten Verwendung des Gegenstands oder der Dienstleistung zum Zweck besteuerter Umsätze im Wege einer Berichtigung vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn weder ein Rechtsmissbrauch noch ein Betrug, noch ein Steuerausfall festgestellt wurden.
II. Sachverhalt
Es handelt sich um ein Verfahren zum niederländischen Steuerrecht. Eine niederländische Gesellschaft verkaufte an ein niederländisches Unternehmen zehn Baugrundstücke. Es war beabsichtigt, die Grundstücke durch die Errichtung von Mobilheimen samt Zubehör f...