Verdeckte Gewinnausschüttungen an im Ausland ansässigen Gesellschafter sind (inländische) Einkünfte aus Kapitalvermögen
Leitsatz
1. Zu den inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen, die der im Ausland ansässige Gesellschafter einer inländischen GmbH von dieser bezieht.
2. Zahlt eine Kapitalgesellschaft an eine Schwestergesellschaft zu laufenden Verlusten führende überhöhte Preise für die Lieferung von Waren, so können darin verdeckte Gewinnausschüttungen an die gemeinsame ausländische Muttergesellschaft liegen, die bei dieser als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu besteuern sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 449 SAAAA-90855
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