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NWB Nr. 29 vom Seite 2072

Die neue Energiepreispauschale

Eine weitere Herausforderung für die Praxis

Michael Seifert

[i]FAQ zur Energiepreispauschale, NWB KAAAJ-16538 Die Steuerberatungspraxis wird weiterhin mit der Umsetzung kurzfristig verabschiedeter Gesetze konfrontiert. Während zum die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 ablaufen werden und die knapp bemessenen Abgabefristen für die Feststellungserklärungen für die Grundsteuerwerte noch bis Ende Oktober 2022 laufen, gilt es zudem, die Regelungen zur Energiepreispauschale zeitnah umzusetzen und den Mandanten zu erläutern. Ein zeitlich schwieriges Unterfangen, zumal die Regelungen zur Energiepreispauschale zahlreiche neue Fragen aufwerfen. Nachfolgend soll auf erste Zweifelsfragen eingegangen werden.

I. Einführung einer Energiepreispauschale (§§ 112 ff. EStG)

[i]Zum Steuerentlastungsgesetz 2022 s. Hörster, NWB 22/2022 S. 1542Nachdem der Bundestag am den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 (BR-Drucks. 205/20) angenommen hat, der die Beschlussempfehlung des BT-Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/1765) und einen Bericht des Haushaltsausschusses (BT-Drucks. 20/1784) und damit insbesondere die Aufnahme einer Energiepreispauschale berücksichtigt, hat am auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt (BR-Drucks. 205/22 [Beschluss]). Am wurde das Steuerentlastungsgesetz 2022 v.  im BGBl 2022 I S. 749 verkündet.

[i]Einmalig 300 €Die Energiepreispauschale (kurz: EPP) ist in den §§ 112 bis 122 EStG geregelt und wird dem Anspruchsberechtigten für den Veranlagungszeitraum 2022 in Höhe von einmalig 300 € gewährt. Die Anspruchsberechtigung wird selbst dann in Höhe von 300 € ausgelöst, wenn nur in einzelnen Monaten des Veranlagungszeitraums einer begünstigten Tätigkeit nachgegangen wird. Eine lediglich zeitanteilige Gewährung der Energiepreispauschale ist gesetzlich nicht vorgesehen (§ 112 Abs. 2 EStG).

Bei Anwendung [i]Prüfungsreihenfolgeder §§ 112 bis 122 EStG sollte im Regelfall in folgender Prüfungsreihenfolge vorgegangen werden: S. 2073

  1. Besteht ein Anspruch auf die Energiepreispauschale?

  2. Falls ein Anspruch auf die Energiepreispauschale besteht: Wie wird die Energiepreispauschale an den Anspruchsberechtigten geleistet?

  3. Wie und wann wird die durch Arbeitgeber an Mitarbeiter gezahlte Energiepreispauschale refinanziert?

  4. Wie ist die an einen Anspruchsberechtigten gewährte Energiepreispauschale ertragsteuerlich zu beurteilen?

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