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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 18 R 761/20

Streitig ist, ob die Beklagte zu Recht einen Vormerkungsbescheid aufheben durfte, mit dem rentenrechtliche Zeiten des Klägers der knappschaftlichen Rentenversicherung zugerechnet wurden.

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 2505 Nr. 48
ZAAAJ-17275

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 01.02.2022 - L 18 R 761/20

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