Einkommensteuer | Informationen zum Kinderbonus 2022 (BZSt)
Das BZSt hat sich ausführlich zum Kinderbonus geäußert ( St II 2 - S 2474-PB/22/00001, BStBl 2022 I S. 894).
Hintergrund: Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (BGBl 2022 I S. 749) wurde das Kindergeld für 2022 einmalig um 100 Euro erhöht (Kinderbonus 2022).
In seinem Schreiben geht das BZSt auf die folgenden Punkte näher ein:
I. Anspruch
Allgemeines zur Anspruchsentstehung
Verhältnis zwischen Kinderbonus nach dem EStG und nach dem BKGG
Verhältnis zum zwischen- und überstaatlichem Recht
II. Auszahlung, Aufrechnung, Abzweigung und Erstattung
Auszahlung
Auszahlungsbeschränkung
Aufrechnung
Pfändung, Abtretung und Verpfändung
Abzweigung und Erstattung
III. Anrechnung anderer Leistungen
IV. Verfahren
Allgemeines
Antrag und Festsetzung
Änderung und Rückforderung
Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel und Berechtigtenwechsel
V. Refinanzierung, IdNr-Kontrollverfahren und Kindergeldstatistik
Refinanzierung
IdNr-Kontrollverfahren
Kindergeldstatistik
Quelle: BStBl 2022 I S. 894; NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
NWB EAAAJ-17243