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Umsatzsteuer | Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum Unternehmen durch Abschluss eines Einspeisevertrags
(1) Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend , NWB AAAAD-93389, BStBl 2014 II S. 76), ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehörde auch noch nach Ablauf der Frist mitgeteilt werden. (2) Die Tatsache, dass im Laufe des Jahres, in dem eine Photovoltaikanlage erworben wurde, ein Vertrag mit dem Recht zum Weiterverkauf des gesamten von der Anlage erzeugten Stroms zuzüglich Umsatzsteuer abgeschlossen wurde, ist ein Indiz dafür, dass der Stpfl. die Photovoltaikanlage dem Unternehmen voll zugeordnet hat (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG; Art. 167, Art. 168 Buchst. a, Art. 168a MwStSystRL; § 105 Abs. 3 Satz 2 FGO).
(1) Im Urteilsfa...BStBl 2021 II S. 118