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BFH 24.05.2022 VIII B 53/21, StuB 14/2022 S. 560

Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

Da sich für den Erlass einer Prüfungsanordnung keine konkreten und allgemeingültigen Maßstäbe zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und zur Beachtung des Willkür- und Schikaneverbots entwickeln lassen, wirft der Beschwerdeführer keine abstrakte Rechtsfrage i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO auf, wenn er geklärt sehen will, ob aus bestimmten Umständen des Streitfalls abstrahierend erhöhte Begründungsanforderungen im Rahmen der Ermessensprüfung des FA abzuleiten sind (Bezug: § 5, § 193 Abs. 1 AO; § 76 Abs. 1 Satz 1, § 102, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO).

Praxishinweise

(1) Die Anordnung einer Außenprüfung ist nach den Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots nicht ermessensfehlerhaft, wenn hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerun...BStBl 2020 II S. 487BStBl 2017 II S. 25

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