Steuerliche Begünstigung des Übergangsgewinns beim Wechsel der Gewinnermittlungsart. Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 Abs. 1 Satz 2 AO bei der Gewerbesteuer
Leitsatz
1. Eine steuerliche Begünstigung des infolge Wechsels der Gewinnermittlungsart durch Zu- und Abrechnung sich ergebenden Gewerbegewinns kann nicht schon aus dem System der Gewinnermittlungsvorschriften hergeleitet werden.
2. Die Landesfinanzbehörden sind hinsichtlich der Gewerbesteuer zu Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 Abs. 1 Satz 2, zweite Alternative, AO nicht befugt, wenn die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer durch Landesrecht den Gemeinden übertragen ist (Anschluß des VIII. Senats an die ständige Rechtsprechung).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 233 StBp. 2007 S. 364 Nr. 12 StBp. 2007 S. 364 Nr. 12 CAAAA-90830
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