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BFH Urteil v. - VI R 115/71 BStBl 1973 II S. 223

Gesetze: EStG 1969 § 32 Abs. 2 und 3EStG 1969 § 40LStDV 1962 §§ 7 Abs. 5 bis 8, Abs. 2, 18a Abs. 5, 18b Abs. 3, 27 Abs. 5GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1

Kein Abzug eines Kinderfreibetrags für ein nichteheliches Kind beim Vater; Rechtsschutzinteresse für gerichtliche Entscheidung in einem anhängigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Leitsatz

1. Es erscheint verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn dem leiblichen Vater eines nichtehelichen Kindes auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder am der Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 2 EStG vorerst versagt geblieben ist.

2. In einem beim Gericht anhängigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren entfällt nicht das Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Entscheidung, wenn die begehrte Eintragung des Freibetrages wegen Ablauf des betreffenden Jahres sich in bezug auf die Einbehaltung von Lohnsteuer nicht mehr auswirken kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 223
FAAAA-90829

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BFH, Urteil v. 08.11.1972 - VI R 115/71

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